Beitragssätze
Betreten der Polizeiunterkunft:
Ein gültiger Mitgliedsausweis bzw. Gastkarte
(bei Kursen) berechtigt
für die Dauer der Übungsstunden zum Betreten der
Sportanlagen und zum Besuch der Kantine.Kinder können
von ihren Eltern begleitet werden.
Der Zugang zu anderen Gebäuden, Anlagen oder Räumen
innerhalb der Polizeiunterkunft ist nicht gestattet.
Für den Besuch von Angehörigen
der Sportler in der Sporthalle
genügt ein amtl. Ausweispapier.
Bitte weisen Sie sich an der Zugangskontrolle
unaufgefordert aus.
Das Einfahren in die Unterkunft ist nur Übungsleitern
mit Berechtigungsschein gestattet.
Mitglieder und Gäste stellen ihren Pkw
bitte auf dem Großparkplatz ab.
Fahrräder können vor der Turnhalle
abgestellt werden.
PSV - Mitglieder, Angehörige und Gäste werden gebeten,
beim Betreten der Polizeiunterkunft den PSV-Ausweis
oder ein anderes gültiges Identitätspapier (z.B. Personalausweis,
Führerschein) im Tausch gegen eine Zutrittskarte
für die Dauer des Besuches zu hinterlegen
Mitgliedsbeitrag:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
- für Erwachsene € 78,-
- Kinder, Jugendliche,
Schüler/Studenten, Rentner € 60,-
- Familien - ab der 3. Person
für den geringsten Zahler € 42,-
Unabhängig davon werden von den
einzelnen Abteilungen „Spartenbeiträge“
erhoben:
Judo Mattengeld € 45 pro Jahr
Alle anderen Sparten € 12 pro Jahr
Für die Schützenabteilung gelten besondere Regelungen.
Die Aufnahme- und Verwaltungsgebühr
in Höhe von € 10,- ist einmalig zu entrichten.
Der Gesamtbetrag wird grundsätzlich im
Bankeinzugsverfahren erhoben.
Änderungen, Kündigung:
Änderungen der persönlichen Angaben und der
Bankverbindung teilen Sie bitte dem Verein baldmöglichst
mit dem Anmeldeformular mit.
Jede Fehlbuchung beim Bankeinzug verursacht dem
Verein Kosten.
Diese erlauben wir uns, beim Verur-
sacher zu erheben.
Ihre Mitgliedschaft können Sie unter
Einhaltung einer vierteljährigen
Kündigungsfrist beenden.
Eine Rückzahlung von Beiträgen ist nicht möglich.